Sachverständigenbüro Weiss

Qualifikationen

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ÖFFENTLICHE BESTELLUNG

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers.

Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich. Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus wird bei öffentlich bestellten Sachverständigen auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich geeignet sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Ihrer örtlichen IHK oder des DIHK.

Diazert

Die Zertifizierungsprogramme der DIA wurden von namhaften Institutionen mitgestaltet. Mittlerweile haben sich in der Immobilienbranche mehrere Standards etabliert. Im Zuge der Europäisierung ist insbesondere die TEGoVA Zertifizierung zur Erlangung des REV Status (Recognised European Valuer) hervorzuheben.

Des Weiteren bietet die DIAZert folgende Zertifizierungen an:

  • Sachverständigenzertifizierung in Anlehnung an den Standard der IHK zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung unter Berücksichtigung der DIN EN 16775 (Allgemeine Anforderungen an Sachverständigenleistungen).
  • Zertifizierung Immobiliengutachter in Anlehnung an den Standard der Finanzwirtschaft unter Berücksichtigung der European Valuation Standards (EVS)

Die DIAZert Zertifizierungsstelle erfüllt bei allen Zertifizierungsprogrammen die DIN EN ISO/IEC 17024. Je nach Standard unterscheiden sich jedoch die Qualifikationsanforderungen. Zur Sicherstellung der Anforderungen wird die DIAZert von einer eigenen unabhängigen Instanz, dem Lenkungsausschuss, überwacht. Darunter gehören u.a. der Immobilienverband Deutschland (IVD) und der Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen Deutschland (BVS).

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