Sachverständigenbüro Weiss

Anfrage

Anfrage/Beauftragung

Honorar

Für die Erstellung von Privatgutachten gibt es keine verbindliche Honorarordnung. Als unverbindliche Empfehlung steht z.B. die Richtlinie des BVS zur Verfügung. Bei der Beauftragung durch ein Gericht sind wir an die Vorgaben des JVEG gebunden.

Im Sinne größtmöglicher Transparenz vereinbaren wir in der Regel Pauschalhonorare, die sich u.a. an der Immobilienart, dem Immobilienwert und dem voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand orientieren. Optional ist auch eine Beauftragung nach Zeitaufwand möglich. Der Stundesatz liegt derzeit bei 160,00 Euro (zzgl. MwSt.)

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Um Ihnen ein möglichst genaues Angebot erstellen zu können, können Sie unser Anfrage-Tool nutzen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Erforderliche Unterlagen

Eine Liste mit den erforderlichen Unterlagen für die Wertermittlung steht Ihnen unten als Download zur Verfügung. Prinzipiell sind alle Unterlagen durch den Auftraggeber beizubringen. Damit wir uns auf die Besichtigung vorbereiten und offene Fragen vor Ort klären können, ist es vorteilhaft, die wesentlichen Unterlagen bereits vor dem Ortsbesichtigungstermin zu erhalten. Sofern von unserer Seite Unterlagen einzuholen sind, werden eventuell anfallende Gebühren in Rechnung gestellt. Für die Akteneinsicht bei den Ämtern ist außerdem eine Vollmacht erforderlich, welche in der Regel bei Vertragsabschluss erteilt wird.

Anfrage

Sofern Sie ein Angebot einholen möchten, nutzen Sie unser Anfragetool und beschleunigen so den Informationsprozess. Um Ihnen ein fundiertes Angebot erstellen zu können, benötigen wir Informationen zu der Immobilienart, der Lage, dem Baujahr, der Vermietungssituation und ggf. Besonderheiten wie Erbbaurecht, Nießbrauch, Bauschäden etc…

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    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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