Grundsteuer-Gutachten
Grundsteuer-Gutachten: Zahlen Sie zu viel?
Ab dem 01.01.2025 ist die neue Grundsteuerreform in Deutschland in Kraft getreten. Im Zuge dieser Reform haben die Finanzämter die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu berechnet. Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg haben jedoch die Möglichkeit, den ermittelten Wert durch ein qualifiziertes Grundsteuer-Gutachten prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.
Wir sind zertifizierte sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und erfüllen somit die Anforderungen der Finanzämter, um mit einem qualifizierten Gutachten gegen die festgelegte Grundsteuerhöhe vorzugehen.
Kontaktieren Sie uns! Wir prüfen für Sie, ob sich ein Gutachten lohnt, um die durch das Finanzamt festgelegte Grundsteuer zu senken.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Professionelle Prüfung durch zertifizierte Sachverständige
- Transparente und fundierte Gutachten
- Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu reduzieren
Kontakt:
Telefon: 07243-3240810
E-Mail: info@weiss-sv.de
Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite!
Wichtige Frist: Beauftragung bis 30. Juni 2025
Da die Reform der Grundsteuer für alle Eigentümerinnen und Eigentümer eine Umstellung bedeutet, gilt für die erste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte eine Sonderregelung:
Wenn Sie Ihr Gutachten bis zum 30. Juni 2025 beauftragen, wird es vom Finanzamt rückwirkend zum 1. Januar 2025 berücksichtigt – unabhängig davon, wann Sie den Antrag beim Finanzamt gestellt oder das Gutachten eingereicht haben. Entscheidend ist, dass das Auftragsdatum im Gutachten vermerkt ist.